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Neuigkeiten Einlagensicherung
- Pressemitteilung - 95 % der garantierten Spareinlagen der in Insolvenz gegangenen ATB mittlerweile ausgezahlt
- Pressemitteilung - DNB beginnt mit der Rückzahlung von Spareinlagen an Kunden der Amsterdam Trade Bank
- Pressemitteilung - DNB aktiviert Einlagensicherungssystem für Kunden von Amsterdam Trade Bank N.V.
Weitere Information
Kontoinhaber, die außerhalb der Niederlande wohnen
Am 22 April 2022 hat De Nederlandsche Bank (DNB) die Anwendung des Einlagensicherungssystem (ESS) für die Amsterdam Trade Bank beschlossen. Die DNB führt das niederländische Einlagensicherungssystem im Auftrag der niederländischen Regierung durch.
Wenn Sie Kontoinhaber bei der Amsterdam Trade Bank sind, finden Sie hier alle Informationen über den Ablauf des Einlagensicherungssystems für die Amsterdam Trade Bank und was Sie tun müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Ruhende/inaktive oder geschlossene Konten
Wenn Sie ein Schreiben von DNB erhalten haben und ein Guthaben von fünf Euro oder mehr auf ruhenden/inaktiven oder geschlossenen Konten hatten, können Sie das Formular für ruhende Konten verwenden, um das Zahlungskonto anzugeben, auf das Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten. Kontoinhaber mit einem Guthaben von fünf Euro oder mehr auf ruhenden/inaktiven oder geschlossenen Konten haben das Formular per Post erhalten. Sie können das Formular für ruhende Konten auch digital ausfüllen, in diesem Fall können Sie das Formular hier herunterladen:
Sie können das Formular für ruhende Konten digital oder mit Stift auf bedrucktem Papier ausfüllen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Anweisungen zur Unterzeichnung des Formulars. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es per Post bei der DNB einreichen.
Weitere Informationen zu ruhenden Konten finden Sie unten auf dieser Seite unter Häufig gestellte Fragen (Veelgestelde vragen).
Formular für reguläre Konten
Kontoinhaber haben ein Schreiben von De Nederlandsche Bank (DNB) erhalten mit Informationen über die genauen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Erstattung zu erhalten. Um Ihr Geld zurückzubekommen, benötigen Sie ein Girokonto bei einer anderen Bank als der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR. In der Anlage zum Schreiben der DNB erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie angeben können, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen per Post versenden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, geht Ihre Forderung gegen Amsterdam Trade Bank mit allen damit verbundenen Rechten, einschließlich Zinsansprüchen, in Höhe des an Sie gezahlten Betrags auf den Einlagensicherungsfonds über. Weitere Informationen finden Sie unter Veelgestelde vragen.
Sollten Sie kein Formular per Post erhalten haben, dann laden Sie das Formular von dieser Seite herunter. Wählen Sie dabei das auf Sie zutreffende Formular: für Personen oder Unternehmen/Organisationen. Das Formular können Sie hier herunterladen:
Anweisungen für das Versenden des Formulars
- Füllen Sie das Formular, das Sie von der DNB per Post erhalten haben, aus. Unterschreiben Sie es und fügen Sie die Anlage(n) hinzu.
- Sollten Sie kein Formular per Post erhalten haben, dann laden Sie das Formular von dieser Seite herunter. Sie können das Formular digital oder mit Stift auf bedrucktem Papier ausfüllen. Wenn Sie das Formular digital ausfüllen, können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit Stift unterschreiben. Es ist auch möglich, das leere Formular auszudrucken, mit einem Stift auszufüllen und zu unterschreiben.
- Senden Sie das Formular per Post mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag an De Nederlandsche Bank, Afhandeling Depositogarantie Amsterdam Trade Bank, Postbus 605, 1000 AP, Amsterdam, die Niederlande. Sie können die Post per Einschreiben versenden, wenn Sie nachvollziehen möchten, ob sie bei DNB ankommt.
Antragsformular zusätzlichen Erstattung vorübergehend hoher Betrag für den Kauf oder Verkauf eines Eigenheims
Haben Sie mehr als 100.000 € auf Ihrem Konto/Ihren Konten bei der Amsterdam Trade Bank die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzlichen Schutz bis zu € 500.000 pro Person, für insgesamt bis € 600.000. Der Zusatzschutz gilt für drei Monate und ist an die Höhe des Kaufvertrages gekoppelt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Um Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung zu haben, müssen Sie DNB selbst informieren. Dazu können Sie das unten stehende Formular verwenden. Sie können das Formular digital oder mit Stift auf dem gedruckten Formular ausfüllen. Wenn Sie das Formular digital ausfüllen, müssen Sie es ausdrucken und mit Stift unterschreiben. Hinweise zum Absenden des Formulars und zum Einreichen der Nachweise finden Sie auf dem Formular.
Das Formular können Sie hier herunterladen:
Antragsformular zusätzliche Entschädigung vorübergehend hohen Betrag Kauf oder Verkauf Wohneigentum
Veelgestelde vragen
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Einlagensicherung Amsterdam Trade Bank
De Nederlandsche Bank (DNB) hat per 22 April 2022 das Einlagensicherungssystem (ESS) für Amsterdam Trade Bank, worunter auch der FIBR fällt, aktiviert.
FIBR ist ein Handelsname der Amsterdam Trade Bank. Der Schutz gilt also auch für FIBR, sowie für weitere Handelsnamen Amsterdam Trade Bank N.V., ATBANK, ATBConnect, ATBSavings, FIBR, FIBR Bank. Der Schutz des niederländischen Einlagensicherungssystems gilt je Banklizenz. Wenn Sie sowohl bei Amsterdam Trade Bank als auch bei FIBR Konten haben, müssen Sie das Geld auf diesen Konten addieren. Der maximale Schutz von € 100.000 gilt für den Gesamtbetrag, den Sie bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben.
Alle Kontenarten bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR werden vom niederländischen Einlagensicherungssystem geschützt.
Ihre Erstattung wird von De Nederlandsche Bank (DNB) automatisch auf der Grundlage der von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR erhaltenen Kontoinformationen zum 22 April 2022 festgestellt. Dabei werden auch die Zinsen bis einschließlich dem Tag vor dem 22 April 2022 berücksichtigt.
Wer ist geschützt und bis zu welchem Betrag?
Ja, das niederländische Einlagensicherungssystem schützt das Geld aller Privatpersonen und fast aller Unternehmen und anderer Organisationen bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR, von 1 Cent bis zu €100.00. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, siehe die Frage Wer ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt?
Ja, die meisten Unternehmen werden geschützt. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, siehe die Frage Wer ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt?
Sowohl Privat- wie Geschäftskonten sind bis zu € 100.000 geschützt. Wenn Sie ein Unternehmen haben, hängt der maximale Schutz von der Form Ihres Unternehmens ab:
Sind Sie Selbständiger oder Unternehmer mit eigenem Unternehmen? Auch Gelder auf Geschäftskonten sind geschützt. Um den Schutz des Geldes Ihres Unternehmens zu bestimmen, müssen Sie zunächst wissen, welche Rechtsform dieses hat.
Einzelunternehmen - Haben Sie ein Einzelunternehmen, d. h. ohne Rechtspersönlichkeit? Dann wird das Geld auf Ihrem Geschäftskonto Ihrem Privatkonto hinzugerechnet. Sie sind dann bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 € pro Person und Bank geschützt.
Hat Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation Rechtspersönlichkeit (z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Dann ist Ihr Unternehmen getrennt von Ihren Privatkonten bis zu 100.000 € geschützt.
Hat Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation keine Rechtspersönlichkeit (z. B. Personengesellschaften? In diesem Fall sind die Endbegünstigten (z. B. die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft) durch die Einlagensicherung geschützt.
Die Gelder einiger Unternehmen und Institutionen werden nicht durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt. Es geht um:
Kreditinstitute, insofern es Einlagen betrifft, die von einem Kreditinstitut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehalten werden;
- Finanzinstitute
- Wertpapierfirmen
- Einleger, die sich nicht gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgewiesen haben
- Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen (mit bestimmten Ausnahmen)
- Anlageinstitute, Verwalter von Anlageinstituten, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Verwalter von OGAWs
- Pensions- und Rentenfonds
- Staatliche Stellen
Dies ergibt sich aus Artikel 29. 01 Absatz 2 des Erlasses über besondere Aufsichtsmaßnahmen, die Entschädigung von Anlegern und die Einlagensicherung (Finanzaufsichtsgesetz):
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie dies dem Feststellungsschreiben von De Nederlandsche Bank (DNB) entnehmen, welches Sie nach Beantragung der Erstattung bei der DNB erhalten (siehe Frage Wie bekomme ich mein Geld zurück?).
In einigen sehr speziellen Fällen ist das Geld von Personen nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Es geht um:
- Einlagen aus Transaktionen, in deren Zusammenhang eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche erfolgte.
Auch kann in einigen sehr speziellen Fällen die Erstattung durch das Einlagensicherungssystem verzögert oder ausgesetzt werden. Nämlich wenn:
- es nicht sicher ist, ob eine Person einen Anspruch auf Erstattung hat, oder die Einlage Gegenstand eines Rechtsstreits ist;
- die Einlage Gegenstand restriktiver Maßnahmen von nationalen Regierungen oder internationalen Einrichtungen ist;
- ein Einleger oder einer anderen Person, die Anspruch auf den Einlagebetrag hat oder daran beteiligt ist, eine strafbare Handlung infolge von oder im Zusammenhang mit Geldwäsche zur Last gelegt. Die Aussetzung endet, sobald die Strafverfolgung eingestellt oder die Entscheidung des zuständigen Gerichts rechtskräftig geworden ist.
Der Gesamtbetrag Ihrer Gelder auf Bankkonten bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR ist von 1 Cent bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Person oder Unternehmen und Bank geschützt.
Dabei gelten vier wichtige Regeln:
Regel 1 - Der Schutz gilt pro Person oder Unternehmen, nicht pro Konto.
Wenn Sie mehrere Konten bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben, müssen Sie das Geld auf diesen Konten addieren. Der maximale Schutz von 100.000 € gilt für den Gesamtbetrag, den Sie bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben.
Regel 2 - Bei einem Gemeinschaftskonto gilt die Deckungsgrenze für jeden Kontoinhaber einzeln.
Wenn Sie zum Beispiel zusammen mit Ihrem Partner ein (und/oder) Konto haben, sind Sie beide durch die Einlagensicherung bis zu 100.000 € geschützt. Zusammen haben Sie also bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 € Schutz.
Regel 3 - Der Schutz gilt pro Banklizenz. Die folgenden Handelsnamen Amsterdam Trade Bank N.V., ATBANK, ATBConnect, ATBSavings, FIBR, FIBR Bank fallen ebenfalls unter Lizenzname Amsterdam Trade Bank. Wenn Sie über mehrere Konten unter verschiedenen Namen bei der Amsterdam Trade Bank verfügen, müssen Sie die Gelder auf diesen Konten addieren. Der maximale Schutz von 100.000 € gilt für den Gesamtbetrag, den Sie bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben.
Regel 4 - Wenn Sie aufgrund des Kaufs oder Verkaufs Ihres Eigenheims eine vorübergehend hohe Einlage haben, können Sie unter Umständen zusätzlichen Schutz erhalten.
Das niederländische Einlagensicherungssystem bietet für einen Zeitraum von drei Monaten einen zusätzlichen Schutz für eine vorübergehend hohe Einlage, die mit der Erfüllung eines Kaufvertrags – d. h. dem Kauf oder Verkauf – eines Eigenheims verbunden ist. Der zusätzliche Schutz ist an die Höhe des Kaufvertrags gekoppelt und beträgt maximal 500.000 Euro pro Person und Bank.
Weitere Informationen finden Sie unter der Frage Wie funktioniert der zusätzliche Schutz beim Kauf oder Verkauf meines Hauses?
Auch für Gemeinschaftskonten, wie z. B. ein Und/Oder-Konto, gilt der Schutz von 1 Cent bis zu 100.000 € pro Person. In diesem Fall gilt die Garantie für jeden der Kontoinhaber separat für einen proportionalen Anteil der Einlage, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Haben Sie und Ihr Partner ein Und/Oder-Konto und keine anderen Konten? Zusammen haben Sie dann einen Schutz von bis zu 200.000 €. Siehe auch die Frage Wie kann ich sicherstellen, dass die Erstattung für ein Gemeinschaftskonto ausgezahlt wird?
Wenn Sie sowohl ein Gemeinschaftskonto als auch ein eigenes Konto bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben, werden der Saldo des eigenen Kontos und der Anteil am Gemeinschaftskonto addiert, und es gilt dann der maximale Schutz von 100.000 EUR pro Person. Zur Veranschaulichung siehe das Berechnungsbeispiel Einlagensicherung - Bis zu welchem Betrag ist mein Geld geschützt? DNB (auf englisch oder niederländisch).
Ihr € 100.000 übersteigendes Guthaben wird nicht durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt. Bezüglich des € 100.000 übersteigenden Betrages haben Sie eine Forderung gegenüber Amsterdam Trade Bank. Sie können diesen Betrag vom Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank zurückfordern. Es kommen die üblichen Regelungen und Vorschriften des Insolvenzrechts zur Anwendung. Die Insolvenzverwalter haben hierzu allen Kontoinhabern ein Schreiben zugesandt. Der Brief ist verschickt, um Sie zu informieren. Sie mussen nichts tun. Alle Kontoinhaber, auf die dies zutrifft, erhalten später noch ein Schreiben von der Insolvenzverwalter. Wenn Sie mehr als € 100.000 auf Ihrem Konto hatten und dieses Schreiben nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Insolvenzverwalter.
Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com
Ist der/die Kontoinhaber/-in verstorben? Dann hängt die Auszahlung von der Situation ab.
Sie müssen dies der Nederlandsche Bank (DNB) mit einem Formular mitteilen. Sie können das Formular für Personen auf dieser Seite herunterladen. Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen auf folgende Arten bei uns einreichen: über das Web-Formular Einlagensicherung hochladen oder per Post versenden. Fügen Sie (eine Kopie) der Sterbeurkunde und (eine Kopie) der Erbberechtigungserklärung/ des Erbscheins bei.
Nur in Ausnahmefällen kann die DNB das Geld auf den Namen eines verstorbenen Familienmitglieds ohne Erbschein zurückerstatten. Verfügen Sie über keine Erklärung? Nehmen Sie dann bitte Kontakt auf mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit bei der DNB, Telefonnummer 0800 020 1068 (aus den Niederlanden) of + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande). E-mail: info@dnb.nl.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Um Ihr Geld zurückzubekommen durchlaufen Sie die folgenden Schritte:
Sie erhalten ein Schreiben von De Nederlandsche Bank (DNB) mit Informationen über die genauen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Erstattung zu erhalten.
Um Ihr Geld zurückzubekommen, benötigen Sie ein Girokonto bei einer anderen Bank als der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR.
In der Anlage zum Schreiben der DNB erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie angeben können, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit Anlagen versehen per Post einreichen. Auf dem Formular finden Sie dazu weitere Informationen. Das Formular finden Sie auch auf der Webseite der DNB.
Sie können den Gesamtbetrag in einer Summe überweisen lassen.
Sobald die DNB Ihr ausgefülltes Formular erhalten hat, überprüft die DNB das Formular anhand der von der Bank übermittelten Angaben. Anschließend verarbeitet die DNB dies so schnell wie möglich und wird das Geld auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überweisen.
Achtung: Sichere Kommunikation ist wichtig. Die DNB wird alles in ihrer Macht stehende tun, um eine sichere Kommunikation mit Ihnen zu gewährleisten. Was können Sie selbst tun, um nicht Opfer krimineller Aktivitäten zu werden? Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer über die offizielle DNB-Webseite www.dnb.nl . Zweifeln Sie bezüglich eines Telefonanrufs oder einer Textnachricht? Legen Sie auf, klicken Sie diese weg und rufen Sie die Nummer der DNB an.
Die Kontoinhaber müssen jeder für sich das Konto, auf das De Nederlandsche Bank (DNB) die Erstattung überweisen darf, angeben. Bei einem Gemeinschaftskonto (z. B. einem Und/Oder-Konto) gilt die Garantie für jeden der Kontoinhaber separat für einen proportionalen Anteil der Einlage, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Im Falle von Unternehmen kann es sich um voll handlungsfähige Repräsentanten handeln. In diesem Fall können Sie als Repräsentant selber die Erstattung auszahlen lassen. In anderen Fällen kann es mehrere gemeinsam befugte Repräsentanten geben. Ist dies der Fall, sind alle gemeinsam befugten Repräsentanten erforderlich, um die Erstattung auszahlen zu lassen.
Sie erhalten innerhalb weniger Arbeitstage nach Aktivierung des Einlagensicherungssystems (ESS) ein Formular von De Nederlandsche Bank (DNB), mit dem Sie das Konto angeben, auf das Sie die Erstattung erhalten möchten. Das Formular finden Sie auch auf der Webseite der DNB. Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit Anlagen versehen per Post einreichen. Nach Eingang des ausgefüllten Formulars bei der DNB, überprüft die DNB das Formular anhand der von der Bank übermittelten Angaben. Anschließend verarbeitet die DNB dies so schnell wie möglich und wird das Geld auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überweisen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Antwort auf die Frage Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Sie können das Formular bei der DNB während 3 Monaten nach der Entscheidung zur Anwendung des Einlagensicherungssystems einreichen.
Die bis einschließlich des Tages bis 21 April 2022 aufgelaufenen, aber noch nicht gutgeschriebenen Zinsen werden in die Erstattung einbezogen, bis zu einem Gesamtbetrag von € 100.000 für die gesamte Erstattung.
Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Zinsen und noch kein Bescheid der DNB über Ihre Erstattung erhalten? Dann können Sie sich an die Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank wenden. Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Sind Sie mit der Zinsberechnung nicht einverstanden und haben Sie bereits einen Bescheid über Ihre Erstattung von der DNB erhalten? Dann können Sie dieser Entscheidung widersprechen. Wie Sie dies tun können, finden Sie in der Frage Wie kann ich gegen die Entscheidung der DNB über meine Erstattung Einspruch erheben?
Weitere Informationen zum Zinzen finden Sie in den Fragen Was passiert mit den Zinsen ab dem 22 April 2022? und Der Zinsbetrag, der mir im Bescheid bei meiner Festgeldeinlage angezeigt wird, ist falsch. Was nun?
Zinsen ab dem 22. April 2022 werden vom Einlagensicherungssystem (DGS) nicht erstattet. Hierüber muss der Insolvenzverwalter noch entscheiden. DNB weiß das noch nicht. Sie können sich an die Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank wenden. Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Die bis einschließlich des Tages bis 21 April 2022 aufgelaufenen, aber noch nicht gutgeschriebenen Zinsen werden in die Erstattung einbezogen, bis zu einem Gesamtbetrag von € 100.000 für die gesamte Erstattung.
Die Zinsen für eine Festgeldeinlage werden gemäß den Produktbedingungen durch die DNB ausgezahlt, dies kann eine monatliche Auszahlung auf ein anderes (Spar-)Konto sein. Die Zinsen, die Sie im Bescheid sehen, sind daher wahrscheinlich nur die aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Zinsen von April (bis 21 April).
Sind Sie nicht einverstanden mit dem Zinsbetrag und haben Sie noch kein Bescheid der DNB über Ihre Erstattung erhalten? Dann können Sie sich an die Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank wenden. Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Sind Sie mit dem Zinsbetrag nicht einverstanden und haben Sie bereits einen Bescheid über Ihre Erstattung von der DNB erhalten? Dann können Sie dieser Entscheidung widersprechen. Wie Sie dies tun können, finden Sie in der Frage Wie kann ich gegen die Entscheidung der DNB über meine Erstattung Einspruch erheben?
Weitere Informationen zum Zinzen finden Sie in den Fragen Werden auch noch Zinsen ausgezahlt? und Was passiert mit den Zinsen ab dem 22 April 2022?
Das Webportal der Amsterdam Trade Bank/FIBR war für Kunden bis zum 3. Mai zugänglich. Die darin ausgewiesenen Beträge enthalten Zinsbuchungen bis zum 3. Mai. In Wirklichkeit haben diese Buchungen nicht mehr stattgefunden. Aufgrund der Insolvenz der Amsterdam Trade Bank wurden die Beträge am 22. April 2022 festgelegt. Dies sind die Beträge, die Sie in der Übersicht der DNB sehen.
Wenn Sie über ein oder mehrere Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR verfügen und kein Schreiben der DNB über die Einlagensicherung für Amsterdam Trade Bank erhalten haben, können Sie das Formular von der DNB-Website www.dnb.nl herunterladen. Mit diesem Formular können Sie angeben, auf welches Konto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Geben Sie die korrekten Adressdaten in dieses Formular ein, damit wir diese in unserem System für zukünftige Korrespondenz verarbeiten können.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit Anlagen versehen auf folgende Weise einreichen: über das Webportal unter www.dnb.nl (schnellste Möglichkeit) oder per Post (alternative Möglichkeit). Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB: 0800 020 1068 (aus den Niederlanden) of + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande). E-mail: info@dnb.nl.
Die DNB kann Ihr Konto bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR nicht schließen. Die einfachste und schnellste Möglichkeit, Ihre Geschäftsbeziehung mit der Amsterdam Trade Bank zu beenden, besteht darin, die Erstattung der Einlagensicherung zu beantragen, da in diesem Fall der Einlagensicherungsfonds Ihre Forderung übernimmt.
Weitere Informationen zur Übertragung Ihrer Forderung finden Sie in der Antwort auf die Frage: Kann ich noch Ansprüche bei den Insolvenzverwaltern der msterdam Trade Bank einschließlich FIBR geltend machen?
Haben Sie mehr als € 100.000 auf Ihrem Konto/Ihren Konten bei der Amsterdam Trade Bank die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren? Der niederländische Einlagensicherung bietet drei Monate lang einen zusätzlichen Schutz für eine vorübergehend hohe Einlage, die mit der Erfüllung eines Kaufvertrags – d. h. dem Kauf oder Verkauf – eines Eigenheims verbunden ist.
Der zusätzliche Schutz ist an die Höhe der Summe des Kaufvertrags gekoppelt und beträgt maximal € 500.000 pro Person pro Bank, für ingesamt bis € 600.000.
Der garantierte Gesamtbetrag kann niemals das gesamte Guthaben bei einer Bank übersteigen, und die zusätzliche Schutz kann den Kaufpreis Ihres Eigenheims nicht übersteigen.
Eine vorübergehend hohe Einlage die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf Ihres Eigenheims steht, wird von den Banken nicht gesondert verwaltet. Um den zusätzlichen Schutz in Anspruch zu nehmen, müssen Sie De Nederlandsche Bank (DNB) daher selbst informieren. DNB hat auf ihrer Website ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Sie können dieses Formular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Nachweise an DNB senden.
Wenn Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB, Telefonnummer: 0800 020 1068 (innerhalb die Niederlande) oder + 31 20 5249111 (außerhalb die Niederlande), um weitere Informationen zu erhalten wenn Sie der Auffassung sind Anspruch auf eine zusätzliche Erstattung erheben zu können.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Erstattung aus dem niederländischen Einlagensicherungsfonds zu beantragen, können Sie den Erstattungsbetrag, den Sie aus dem Einlagensicherungsfonds erhalten, nicht mehr bei den Insolvenzverwaltern der Amsterdam Trade Bank einfordern. Lesen Sie mehr über die Rolle des Einlagensicherungsfonds unter der Frage Wer zahlt die niederländische Einlagensicherung?.
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass der Einlagensicherungsfonds, sofern eine Erstattung an den/die Kontoinhaber gezahlt wurde, in die Rechte des/der Kontoinhaber(s) gegenüber der Amsterdam Trade Bank eintritt, was als Forderungsübertragung bezeichnet wird. Durch die Forderungsübertragung gehen die Forderung(en) des/der Kontoinhaber(s) und alle damit verbundenen Rechte (einschließlich Zinsen) auf den Einlagensicherungsfonds über, und der Einlagensicherungsfonds kann den im Rahmen des Einlagensicherungssystems an Sie gezahlten Betrag aus dem Vermögen der Amsterdam Trade Bank zurückfordern.
Wenn Sie nach dieser Zahlung noch eine Forderung gegenüber der Amsterdam Trade Bank haben (z. B. wenn Sie mehr als € 100.000 auf Konten bei der Amsterdam Trade Bank hatten), müssen Sie Ihre Forderungen bei den Insolvenzverwaltern der Amsterdam Trade Bank anmelden. Die Insolvenzverwalter haben hierzu allen Kontoinhabern ein Schreiben zugesandt. Der Brief ist verschickt, um Sie zu informieren. Sie mussen nichts tun. Alle Kontoinhaber, auf die dies zutrifft, erhalten später noch ein Schreiben von der Insolvenzverwalter. Wenn Sie mehr als € 100.000 auf Ihrem Konto hatten und dieses Schreiben nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Insolvenzverwalter. Siehe auch die Frage: Was passiert mit meinem Guthaben über € 100.000 auf meinen Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR?
Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Wenn Sie der DNB Ihre Kontonummer mitteilen, sind Sie verpflichtet zu erklären, dass die Gelder auf Ihrem Konto/Ihren Konten bei der Amsterdam Trade Bank nicht mit Schulden bei dieser Bank verrechnet wurden und auch nicht verrechnet werden. Wenn Sie diese Erklärung nicht abgeben, kann der DNB keine Auszahlung an Sie vornehmen. Kontoinhaber haben das Recht, ihr Guthaben und ihre Schulden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit zu verrechnen. Wenn Sie eine Verrechnung Ihres Vermögens in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte an den Treuhänder. Das Gericht hat A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff zu Treuhändern ernannt. Sie können die Informationsstelle der Treuhänder per E-Mail unter infoatb@stibbe.com kontaktieren. Wenn Sie sich für die Verrechnung entscheiden, können Sie diesen Betrag nicht mehr über das Einlagensicherungssystem erhalten.
Wenn Sie der DNB Ihre Kontonummer mitteilen, sind Sie verpflichtet zu erklären, dass die Gelder auf Ihrem Konto/Ihren Konten bei der Amsterdam Trade Bank nicht mit Geldwäschetransaktionen in Zusammenhang stehen. Dies ergibt sich aus Abschnitt 29.01(2) der Verordnung über besondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Anlegerentschädigung und Einlagensicherung (Besluit Bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft – Bbpm). Diesem Artikel zufolge gilt das Einlagensicherungssystem nicht für Gelder aus Transaktionen, die mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Geldwäsche in Zusammenhang stehen. Wenn Sie diese Erklärung nicht abgeben, kann der DNB keine Auszahlung an Sie vornehmen.
Finden Sie, dass die Entscheidung der DNB über Ihre Erstattung nicht eindeutig ist? Meinen Sie es wurde ein Fehler gemacht? Oder sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? In diesem Fall sollten Sie sich zunächst an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB wenden: 0800 020 1068 (gebührenfrei) oder + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande). Oder schicken Sie eine E-Mail an info@dnb.nl. Möglicherweise lassen sich Ihre Bedenken auf diese Weise - ohne förmliche Verfahren - ausräumen.
Sind Sie mit Ihrer Erstattung immer noch nicht einverstanden, dann können Sie Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Entscheidung schriftlich eingereicht werden. Somit also ab dem Datum des Schreibens mit der Entscheidung über Ihre Erstattung, welches Sie von der DNB erhalten haben.
Ihr Einspruch muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- die Angabe "Entscheidung ESS Amsterdam Trade Bank";
- die Angabe Ihrer Referenznummer, die Sie oben rechts in diesem Schreiben finden;
- Ihre Unterschrift;
- Ihr Name und Ihre Anschrift;
- eine Datumsangabe;
- eine Beschreibung der Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erheben;
- die Begründung, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Die DNB ist stets bestrebt, Ihren Einspruch korrekt zu bearbeiten, sollte Ihr Einspruch jedoch eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die DNB Ihren Einspruch nicht bearbeiten.
Sie können Ihren Einspruch auf drei Wegen an die DNB übermitteln. Sie können Ihren unterschriebenen Einspruch per E-Mail als PDF-Datei eintragen an: bezwarenbox@dnb.nl. Oder auf sichere Weise eintragen über Bezwaar maken tegen een besluit van DNB (NL) oder Filing an objection to a decision we have taken (dnb.nl) (EN).
Sie können Ihren Einspruch auch per Post an die DNB senden. Ihren Einspruch schicken Sie dann an:
De Nederlandsche Bank N.V.
Divisie Juridische Zaken, afdeling TP&P
Postbus 98
1000 AB Amsterdam
Die Niederlande
Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie bedenken, dass dieser Einspruch für (eindeutig) unzulässig oder (eindeutig) unbegründet erklärt werden kann. Siehe auch die Frage Was sind Beispiele für unzulässige oder unbegründete Einwände? für weitere Informationen.
In der Frage Wie kann ich gegen die Entscheidung der DNB über meine Erstattung Einspruch erheben? können Sie nachlesen, wie Sie der Entscheidung der DNB über Ihre Erstattung widersprechen können, wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind. Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie bedenken, dass dieser Einspruch für (eindeutig) unzulässig oder (eindeutig) unbegründet erklärt werden kann. Beispiele für unzulässige oder unbegründete Einwände sind:
- Sie reichen Ihren Einspruch nach Ablauf der Einspruchsfrist von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Entscheidung von De Nederlandsche Bank ein und es gibt keinen triftigen Grund, warum Sie Ihren Einspruch zu spät eingereicht haben. Die rechtzeitige Einreichung eines Einspruchs ist eine wichtige Regel im niederländischen Verwaltungsrecht. Wenn Sie nach Ablauf der Frist Einspruch einlegen, wird Ihr Einspruch aus diesem Grund (offensichtlich) für unzulässig erklärt werden;
- Sie sind weder der Kontoinhaber, an den diese Entscheidung gerichtet ist, noch handeln Sie im Namen dieses Kontoinhabers. In diesem Fall sind Sie nicht betroffene Partei bei dieser Entscheidung und Ihr Einspruch wird daher für (offensichtlich) unzulässig erklärt werden;
- Ihrem Antrag auf Erstattung im Rahmen des Einlagensicherungssystems für Amsterdam Trade Bank wurde vollständig stattgegeben. In diesem Fall besteht Ihrerseits kein Interesse, gegen diese Entscheidung Einspruch zu erheben, und Ihr Einspruch wird für (offensichtlich) unzulässig erklärt werden;
- Sie sind der Ansicht, dass Sie Anspruch auf eine Erstattung Ihres EUR 100.000 übersteigenden Guthabens haben. Wie oben erläutert, kann jede Person maximal EUR 100.000 erstattet bekommen, so dass Ihr Einspruch aus diesem Grund für (offensichtlich) unzulässig erklärt werden wird;
- Sie glauben, dass Sie Anspruch auf eine höhere Erstattung haben, weil Ihnen Kosten für die Einreichung Ihres Antrags entstanden sind. Diese Kosten sind niemals erstattungsfähig, so dass Ihr Einspruch aus diesem Grund für (offensichtlich) unzulässig erklärt werden wird. Nur der Kontostand und die Zinsen sind erstattungsfähig;
- Sie meinen Anspruch zu haben auf die Erstattung der Zinsen für den Zeitraum vom 22 April 2022 bis zum Auszahlungsdatum der Erstattung, auf die Sie Anspruch haben. Die Zinserstattung gilt bis zu dem Tag, an dem für Amsterdam Trade festgestellt wird, dass die Auffangregelung anzuwenden ist; das bedeutet in diesem Fall bis zum 22 April 2022. Auch in diesem Fall wird Ihr Einspruch für (offensichtlich) unbegründet erklärt werden.
Ruhende/inaktive oder geschlossene Konten
Aus den Unterlagen der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR geht hervor, dass die Bank in der Zeit vor der Insolvenz am 22. April 2022 mehrere Konten geschlossen hat. Es geht um Konten, bei denen in den 24 Monaten vor dem 22. April 2022 keine Transaktionen im Namen des/der Kontoinhaber(s) stattgefunden haben. Diese Konten sind daher nicht mehr aktiv und die DNB behandelt diese Konten als ruhende Konten.
Auch die Gelder auf ruhenden Konten fallen unter die niederländische Einlagensicherung. Für diese Konten gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wie für die anderen Konten, wie z. B. die maximale Erstattung von 100.000 EUR pro Person. Es gibt jedoch zwei wichtige Unterschiede.
Erstens kann die DNB die Gewährung der Erstattung für ruhende Konten aufschieben. Daher gilt die gesetzliche Auszahlungsfrist von zehn Arbeitstagen nicht für diese Konten.
Zweitens darf die DNB eine Zahlung nicht leisten, wenn die Kosten für das Auszahlen der Erstattung den Erstattungsbetrag selbst übersteigen. Die DNB hat daher einen Grenzbetrag von 5 EUR festgelegt, unterhalb dem das DGS (Einlagensicherungssystem) keine Erstattung vornimmt. Weitere Informationen zu diesem Grenzbetrag finden Sie in der Frage Warum hat die DNB einen Grenzbetrag von 5 EUR pro Person für ruhende Konten festgelegt?
Die DNB schickt den Inhabern ruhender Konten ein Schreiben an die Adresse, die in den Unterlagen der Amsterdam Trade Bank eingetragen ist. In diesem Schreiben wird der Saldo Ihres ruhenden Kontos/ihrer ruhenden Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR angegeben. Mit dem Brief erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie angeben können, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Sie können das Formular für ruhende Konten auch digital ausfüllen, in diesem Fall können Sie das Formular hier herunterladen.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen per Post bei der DNB einreichen.
Es ist möglich, dass Sie ein ruhendes Konto bei der Amsterdam Trade Bank haben, weil Sie in der Vergangenheit Kunde waren, aber keinen Brief von der DNB erhalten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kürzlich umgezogen sind. Was Sie tun können, erfahren Sie in der Antwort auf die Frage Ich habe kein Schreiben von der DNB erhalten, aber ich glaube, ich habe ein ruhendes/inaktives oder geschlossenes Konto bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR. Was nun?
Es ist möglich, dass Sie ein ruhendes Konto bei der Amsterdam Trade Bank haben, weil Sie in der Vergangenheit Kunde waren, aber keinen Brief von der DNB erhalten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kürzlich umgezogen sind.
Sie meinen Anspruch auf Erstattung für ein geschlossenes/inaktives oder ruhendes Konto erheben zu können, haben aber noch kein Schreiben erhalten? Dann wenden Sie sich dann bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB unter der Telefonnummer + 31 20 5249111 oder senden Sie eine E-Mail an info@dnb.nl.
Sie können das Formular für ruhenden Konten auch herunterladen und einreichen. Wie Sie das Formular einreichen können wird erläutert in der Antwort auf die Frage Wie kann ich mein Geld von ruhenden Konten zurückbekommen?
Die DNB hat einen Grenzbetrag von 5 EUR für ruhende Konten festgelegt, unterhalb dessen das Einlagensicherungssystem keine Erstattung vornimmt. Der Grund dafür ist, dass die DNB keine Erstattung für ruhende Konten leisten darf, wenn die Kosten für die Erstattung höher sind als die Erstattung selbst. Der Grenzbetrag von 5 EUR beinhaltet die Mindestkosten, die der DNB pro Kontoinhaber entstehen, um eine Erstattung bereitzustellen. Dies ist zum Teil auf die Komplexität der Bewertung von Erstattungen für ruhende Konten zurückzuführen.
Das niederländische Einlagensicherungssystem ist eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage einer europäischen Richtlinie. Am 26. November 2015 wurde die europäische Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in niederländisches Recht und Verordnungen umgesetzt. Im Hinblick auf ruhende/inaktive oder geschlossene Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR sind die folgenden Artikel besonders relevant:
- Artikel 8(5)(c) und Artikel 8(9) der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme.
- Artikel 29.05 (5) des Beschlusses über besondere Aufsichtsregeln, Anlegerentschädigung und Einlagengarantie Wft (Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft, nur auf Niederländisch).
Weitere Informationen für Kunden der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR
Sie können keine Überweisungen mehr an oder von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR vornehmen.
Sie können bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR auch keine Kredite mehr aufnehmen.
Zahlungsaufträge, die bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR bis zum 22 April 2022 eingegangen sind, wurden noch verarbeitet. Aufträge, die nach dem 22 April 2022 eingegangen sind, konnten nicht mehr verarbeitet werden.
Automatische Überweisungen von und an Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR können nach dem 22 April 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Stellen Sie diese darum auf ein Konto bei einer anderen Bank um.
Ihr Kredit oder Darlehen bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR ist auch weiterhin eine Schuld gegenüber der Bank. Alle zugehörigen Verpflichtungen inklusive der Rückzahlung von Zinsen und Tilgung bleiben bestehen. Haben Sie diesbezüglich noch Fragen? Bitte wenden Sie sich dann an den Insolvenzverwalter von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR.
Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Haben Sie eine spezifische Frage an die DNB zur Einlagensicherung von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR? Sie können jederzeit Kontakt mit unserer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen. Rufen Sie dazu die Nummer 0800 020 1068 (gebührenfrei) oder + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande) montags bis freitags von 09:00 bis 19:00 Uhr an. Oder schicken Sie eine E-Mail an info@dnb.nl.
Weitere Informationen darüber, was die Einlagensicherung ist, warum es sie gibt und wer das niederländische Einlagensicherungssystem bezahlt, finden Sie in den häufig gestellten Fragen auf depositogarantie.nl (Einlagensicherung) unter "Warum Einlagensicherung?“ (auf englisch oder niederländisch).
Das niederländische Einlagensicherungssystem ist eine europäische Richtlinie. Am 26. November 2015 wurde die europäische Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in die niederländischen Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Folgende Gesetze und Verordnungen sind maßgebend:
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme
- Abschnitt 3.5.6 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht); und
- Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft
De Nederlandsche Bank (DNB) hat selber zudem weitere Regeln in Bezug auf Elemente festgelegt, bei denen Gesetze und Verordnungen der DNB einen Ermessensspielraum einräumen oder bei denen Klärungsbedarf besteht. Die DNB hat diese Regeln in der "Beleidsregel Reikwijdte en Uitvoering depositogarantiestelsel" (Grundsatzregel über Umfang und Umsetzung des Einlagensicherungssystems) niedergelegt.
Die Gesetze und Verordnungen, die in der Frage Wo finde ich die Gesetze und Verordnungen zum niederländischen Einlagensicherungssystem? aufgeführt werden, gewähren De Nederlandsche Bank (DNB) verschiedene Befugnisse im Zusammenhang mit dem niederländischen Einlagensicherungssystem. So entscheidet die DNB über die Anwendung des Einlagensicherungssystems und die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Unter anderem ist die DNB befugt, Einlegern Erstattungen zuzusprechen und das Bestehen und den Wert von Einlagenforderungen gegenüber der Amsterdam Trade Bank zu festzustellen. Die Erstattungszahlungen an die Einleger werden aus dem Einlagensicherungsfonds, Depositogarantiefonds (DGF) geleistet. Der DGF stellt die Vergütungen unverzüglich zur Auszahlung bereit. Erfahren Sie mehr über die Rolle des DGF unter der Frage Wer zahlt die niederländische Einlagensicherung?
Die Finanzierung des niederländischen Einlagensicherungssystems erfolgt über einen gemeinsamen Fonds: den Einlagensicherungsfonds, Depositogarantiefonds (DGF). Alle niederländischen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem niederländischen Einlagensicherungssystem beizutreten. Die Kreditinstitute sind ebenfalls verpflichtet, Geld (Prämien) in den gemeinsamen Fonds einzuzahlen. Auf diese Weise wird das niederländische Einlagensicherungssystem finanziert.
Der DGF wurde Ende 2015 als Person des öffentlichen Rechts gegründet, um das niederländische ESS zu finanzieren. Der DGF ist eine eigenständige juristische Person, die von der DNB bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt wird. Die Aufgabe des DGF besteht darin, die finanziellen Mittel für die Umsetzung des ESS zu verwalten und rechtzeitig bereitzustellen. Wird das Einlagensicherungssystem angewendet, finanziert der DGF die von De Nederlandsche Bank (DNB) festgestellten Erstattungszahlungen an die Einleger.
Ende 2021 hatte der Einlagensicherungsfonds (Depositogarantiefonds) ein Volumen von drei Milliarden Euro erreicht. Dies reicht für die Auszahlung von Guthaben im Rahmen des Einlagensicherungssystems (ESS) für die Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR aus.
Erfahren Sie mehr in dieser Mitteilung: Depositogarantiefonds doorbreekt grens van drie miljard euro (dnb.nl) (auf niederländisch).
Diese E-Mail wurde versehentlich gesendet. Die Amsterdam Trade Bank oder FIBR erheben keine Strafe. Sie können von der Einlagensicherung eine Entschädigung verlangen für die Festgeldeinlage. Wie das geht, erfahren Sie unter der Frage Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn Sie nach der Zahlung von der Einlagensicherung noch eine Forderung gegenüber der Amsterdam Trade Bank haben (z. B. wenn Sie mehr als € 100.000 auf Konten bei der Amsterdam Trade Bank hatten), erhalten Sie in Kürze eine Nachricht von den Insolvenzverwaltern der Amsterdam Trade Bank. Siehe auch die Frage: Was passiert mit meinem Guthaben über € 100.000 auf meinen Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR?
Das Gericht ernannte A. van Hees und J.E.P.A. van Hooff als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Anlegerentschädigung Amsterdam Trade Bank
De Nederlandsche Bank (DNB) hat nicht nur das Einlagensicherungssystem (ESS) aktiviert für Amsterdam Trade Bank, aber auch die Anlegerentschädigung. Das bedeutet, dass Personen, die Amsterdam Trade Bank Geld oder Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen anvertraut haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben können (bis maximal 20.000 Euro pro Person) unter bestimmten Bedingungen.
Kunden der Amsterdam Trade Bank können keine Anlegerentschädigung mehr beantragen. Die Frist zur Einreichung eines Entschädigungsantrags betrug bis zu fünf Monate nach Bekanntgabe der Aktivierung des Anlegerentschädigungssystems im Staatsanzeiger. Diese Frist ist am 3. Oktober 2022 abgelaufen.
Weitere Informationen zur Anlegerentschädigung finden Sie unter Beleggerscompensatie (dnb.nl) (auf Niederländisch und Englisch). Für spezifische Fragen, nehmen Sie Kontakt auf mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit bei der DNB, Telefonnummer 0800 020 1068 (aus den Niederlanden) oder + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande).
Kontakt
Wenn Sie eine spezifische Frage haben, können Sie Kontakt aufnehmen mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB unter der Telefonnummer: + 31 20 5249111. E-Mail: info@dnb.nl.
Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit ist geöffnet von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
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